Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)


Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Das Gesetz stärkt in globalen Lieferketten Menschenrechte und den Umweltschutz. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Diese Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette. Im Zuge des LkSG sind Unternehmen unter anderem dazu verpflichtet einen Beschwerdekanal (Meldestelle) für die Einreichung von Meldungen zu Regel- oder Gesetzesverstößen einzurichten. SCHÜTZ hat hierfür im Rahmen des bestehenden Compliance Management Systems ein Meldesystem in Form einer webbasierten Softwarelösung (Formalize) eingerichtet.

 

Das Meldesystem ermöglicht es den Menschen in den Lieferketten entsprechende Meldungen in schriftlicher sowie mündlicher Form (https://whistleblowersoftware.com/secure/schuetz-lksg) einzureichen.


Wichtig:

Jede Person, die eine Meldung abgibt, ist grundsätzlich vor Repressalien geschützt. Alle gemeldeten Informationen und personenbezogenen Daten unterliegen besonderer Vertraulichkeit und hohen datenschutzrechtlichen Standards und Anforderungen. Im Falle der Abgabe einer Falschmeldung kann sich die meldende Person strafbar machen und zum Ersatz des Schadens verpflichtet werden, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung falscher Informationen entstanden ist.

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